Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 8 II 2 BbgJAG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 63% aus sieben Klausuren und zu 37% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 7 I 3 BbgJAG)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 60% aus einer Hausarbeit und zu 40% aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 43 III Stud-PrüfO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
7 Klausuren |
44,10% |
mündliche Prüfung |
25,90% |
Hausarbeit (SP) |
18,00% |
mün. Prüfung (SP) |
12,00% |
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