Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 8 II 2 JAG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 63% aus sieben Klausuren und zu 37% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 7 I 3 JAG)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 1⁄3 aus einer Klausur, zu 1⁄3 aus einer mündlichen Prüfung und zu 1⁄3 aus einer Studienarbeit zusammen.
(§ 10 I 2 Prüfungsordnung)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
7 Klausuren |
44,10% |
mündliche Prüfung |
25,90% |
Klausur (SP) |
10,00% |
mün. Prüfung (SP) |
10,00% |
Studienarbeit |
10,00% |
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