Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 34 II 2 JAPrO) - Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 70% aus sechs Klausuren und zu 30% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 19 II 2 JAPrO) - Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 50% aus einer Studienarbeit (1. Prüfungsabschnitt) und zu 50% aus einer bis drei schriftlichen Klausuren (2. Prüfungsabschnitt) zusammen.
Die Bearbeitungszeit einer Klausur muss mindestens 120 Minuten und darf höchstens 240 Minuten betragen. Die Gesamtdauer aller Prüfungen darf 360 Minuten nicht überschreiten.
Die Klausuren sind anteilig nach der Bearbeitungszeit zu gewichten und machen 50% der Schwerpunktnote aus. (Bsp: Klausur I dauert 120min und Klausur II dauert 240min Klausur I zählt 2⁄3 und Klausur II zählt 1⁄3)
Der Prüfer kann sich entscheiden, dass eine oder zwei Klausuren mit einer Gesamtbearbeitungszeit von 240 Minuten durch mündliche Prüfungen ersetzt werden.
Sollte eine Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden, macht die mündliche Prüfungsnote so viel aus, wie die zu ersetzende Klausur ausgemacht hätte.
Eine 120 minütige Klausur wird mit einer 12-16 minütigen mündlichen Prüfung ersetzt. Während eine 180 minütige Klausur von einer 18-24 minütigen mündlichen Prüfung ersetzt werden kann.
(§§ 20 I, 25 I, 26 I, II, 29 I StPrO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren | 49,00% | |
mündliche Prüfung | 21,00% | |
Studienarbeit (SP) | 15,00% | |
Klausur (SP) | 15,00% | |
Rechner
Anzahl Prüfungen
1. Prüfung
Klausur
mündliche Prüfung
Dauer
2. Prüfung
Klausur
mündliche Prüfung
Dauer