Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 34 II 2 JAPrO)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 70% aus sechs Klausuren und zu 30% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 19 II 2 JAPrO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 60% aus einer schriftlichen Prüfungsleistung, die je nach Schwerpunktbereich bzw. -teilbereich eine Studienarbeit oder eine Aufsichtsarbeit sein kann, und zu 40% aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§§ 15 I S.1, S.2, 20 III 2 Satzung Tübingen Rechtswissenschaften)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
49,00% |
mündliche Prüfung |
21,00% |
Arbeit (SP) |
18,00% |
mün. Prüfung (SP) |
12,00% |
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