Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 34 II 2 JAPrO)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 70% aus sechs Klausuren und zu 30% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 19 II 2 JAPrO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 40% aus einer Klausur, zu 40% aus einer Studienarbeit und zu 20% aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 7 V 2 JuSPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
49,00% |
mündliche Prüfung |
21,00% |
Klausur (SP) |
12,00% |
Studienarbeit |
12,00% |
mün. Prüfung (SP) |
6,00% |
6,00% |
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