Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 17 I 2 JAPO)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 70% aus sechs Klausuren und zu 30% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 34 I 2 JAPO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus einer Studienarbeit und zu 1⁄3 aus einer mündlichen Universitätsprüfung zusammen.
(§ 66 I 2 SPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
| 6 Klausuren |
49,00% |
| mündliche Prüfung |
21,00% |
| Studienarbeit |
20,00% |
| mün. Prüfung (SP) |
10,00% |
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