Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 25 II 2 JAG Hessen)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus sechs Klausuren und zu 1⁄3 aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 19 II 1 JAG Hessen)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 40% aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit und zu 60% aus vier Prüfungsleistungen zusammen, die entweder mündlich oder schriftlich geleistet werden.
(§§ 51 II, 56 IV Studien- und Prüfungsordnung)
Tabelle
6 Klausuren |
46,66% |
mündliche Prüfung |
23,33% |
4 Prüfungsleistungen |
18,00% |
Hausarbeit |
12,00% |
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