Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 35 II 2 HmbJAG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 75% aus sechs Klausuren und zu 25% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 22 II 1 HmbJAG)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 40% aus einer Hausarbeit, zu 40% aus zwei Aufsichtsarbeiten (je 20%) und zu 20% aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 58 I Nr.1 SPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
| 6 Klausuren |
52,50% |
| mündliche Prüfung |
17,75% |
| wissenschaftliche Arbeit |
12,00% |
| 2 Aufsichtsarbeiten |
12,00% |
| mün. Prüfung (SP) |
6,00% |
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