Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 32 II 2 JAPO MV)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus sechs Klausuren und zu 1⁄3 aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 22 II 2 JAPO MV)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 40% aus einer Studienarbeit, zu 40% aus einer Klausur zusammen und zu 20% aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§§ 33 I 2, 23 I Prüfungsordnung)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
46,67% |
mündliche Prüfung |
23,33% |
Studienarbeit |
12,00% |
Klausur (SP) |
12,00% |
mün. Prüfung (SP) |
6,00% |
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