Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 12 III NJAG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 64% aus sechs Klausuren und zu 36% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 12 II NJAG)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 50% aus einer Studienarbeit, die sich wiederum zu 80% aus der Arbeit an sich und zu 20% aus einem Vortrag über die Studienarbeit zusammensetzt, und zu 50% aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§§ 13 I 7, 19 I SchwerpunktbereichsPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
44,80% |
mündliche Prüfung |
25,20% |
mün. Prüfung (SP) |
15,00% |
Studienarbeit |
12,00% |
Vortrag |
3,00% |
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