Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 29 II JAG NRW)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 65% aus sechs Klausuren und zu 35% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 18 III 2 JAG NRW)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 37,5% aus einer Bachelorarbeit, zu 12,5% aus einem Bachelorseminar, zu 25% aus eiener häuslichen Arbeit und zu 25% aus einer Klausur zusammen.
(§ 22 II PrüfO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
| 6 Klausuren |
45,50% |
| mündliche Prüfung |
24,50% |
| Bachelorarbeit |
11,25% |
| häusliche Arbeit |
7,50% |
| Klausur (SP) |
7,50% |
| Bachelorseminar |
3,75% |
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