Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 29 II JAG NRW)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 65% aus sechs Klausuren und zu 35% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 18 III 2 JAG NRW)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 40% aus einer Aufsichtsarbeit, zu 30% aus einer häuslichen Arbeit und zu 30% aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 12 III SchwPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
45,50% |
mündliche Prüfung |
24,50% |
Aufsichtsarbeit |
12,00% |
häusliche Arbeit |
9,00% |
mün. Prüfung (SP) |
9,00% |
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