Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 29 II JAG NRW)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 65% aus sechs Klausuren und zu 35% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 18 III 2 JAG NRW)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 40% aus einer häuslichen Arbeit, zu 10% aus einer mündlichen Prüfung in Form der Verteidigung jener häuslichen Arbeit und zu 50% aus zwei Klausuren (je 25%) zusammen.
(§ 41 II StudPrüfO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
45,50% |
mündliche Prüfung |
24,50% |
2 Klausuren (SP) |
15,00% |
häusliche Arbeit |
12,00% |
mün. Prüfung (SP) |
3,00% |
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