NOTENZUSAMMENSETZUNG
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 29 II JAG NRW)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 65% aus sechs Klausuren und zu 35% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 18 III 2 JAG NRW)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 50% aus einer Hausarbeit und zu 50% aus einer Aufsichtsarbeit zusammen. Bei einigen Schwerpunktbereichen können auch mehr Aufsichtsarbeiten zu schreiben sein. Wenn das der Fall ist, stellt der Durchschnitt der Punktzahlen der Aufsichtsarbeiten 50% der Gesamtnote für die universitäre Schwerpunktprüfung da.
(§ 50 II StudPrüfO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
mündliche Prüfung |
24,50% |
6 Klausuren |
45,50% |
Hausarbeit |
15,00% |
Aufsichtsarbeit |
15,00% |