Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 3 III 1 JAG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus sechs Klausuren und zu 1⁄3 aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 9 IV 2 JAPO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 1⁄3 aus einer Aufsichtsarbeit, zu 1⁄3 aus einer Studienprüfung und zu 1⁄3 aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 18 I StudPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
46,66% |
mündliche Prüfung |
23,33% |
Aufsichtsarbeit |
10,00% |
Studienarbeit |
10,00% |
mün. Prüfung (SP) |
10,00% |
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