Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 3 II 2 JAG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus sechs Klausuren und zu 1⁄3 aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 21 I 2 JAVO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 50% aus einer Hausarbeit und zu weiteren 50% aus einer mündlichen Prüfung zusammen. Die mündliche Prüfung wird in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Abschnitt zählt 20% und in diesem muss man seine wissenschaftliche Arbeit mündlich vortragen und verteidigen. Der zweite Abschnitt zählt 30% und in diesem erstreckt sich die Prüfung auf den gesamten Stoff des Schwerpunktbereichs.
(§§ 22 I 1, 24 I 2 SBPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
46,66% |
mündliche Prüfung |
23,33% |
Hausarbeit |
15,00% |
mün. Prüfung I (SP) |
9,00% |
mün. Prüfung I (SP) |
6,00% |
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