Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 6a II 1 JAG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 12⁄17 (≈71%) aus sechs Aufsichtsarbeiten und zu 5⁄17 (≈29%) aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 14 I JAG)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 12⁄17 (≈71%) aus zwei Klausuren und zu 5⁄17 (≈29%) aus einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 18 II 2 StuPrO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Aufsichtsarbeiten |
49,41% |
mündliche Prüfung |
20,59% |
2 Aufsichtsarbeiten (SP) |
21,18% |
mün. Prüfung (SP) |
8,82% |
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