Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 15 I 1,2 SächsJAPO iVm § 5d II 4 DRiG)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus sechs Klausuren und zu 1⁄3 aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 27 III 1,2 SächsJAPO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 2⁄3 aus einer wissenschaftlichen Studienarbeit, inklusive einem mündlichen Vortrag und einer Verteidigung der Studienarbeit, und zu 1⁄3 aus einer Klausur zusammen.
(§ 24 I PrüfO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
46,66% |
mündliche Prüfung |
23,33% |
Studienarbeit |
20,00% |
Klausur (SP) |
10,00% |
Rechner