Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 1 V 2 JAPrVO)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 60% aus sechs Klausuren und zu 40% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 23 I 2 JAPrVO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 60% aus einer Hausarbeit und zu weiteren 40% aus einer mündlichen Prüfung zusammen. Die mündliche Prüfung unterteilt sich in einen Vortrag über die Hausarbeit, welcher insgesamt 10% ausmacht und ein Prüfungsgespräch über die Pflichtfächer des gewählten Scherpunktbereichs und den Wahlbereich, welches insgesamt 30% zur Schwerpunktnote beiträgt.
(§§ 19 I, 21 I 2 SPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
6 Klausuren |
42,00% |
mündliche Prüfung |
28,00% |
Hausarbeit |
18,00% |
Prüfungsgespräch |
9,00% |
Vortrag |
3,00% |
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