Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote der ersten Prüfung (ehemalig "1. Staatsexamen") setzt sich zu 70% aus der staatlichen Plichtfachprüfung und zu 30%
aus der universitären Schwerpunktprüfung zusammen.
(§ 27 I 2 ThürJAPO)
- Die Note der Pflichtfachprüfung setzt sich zu 65% aus sechs Klausuren und zu 35% aus
einer mündlichen Prüfung zusammen.
(§ 25 II ThürJAPO)
- Die Note der Schwerpunktprüfung setzt sich zu 50% aus zwei Aufsichtsarbeiten, zu 40% einer Hausarbeit und zu 10% aus einer mündlichen Prüfung zusammen. Die mündliche Prüfung besteht in der Verteidigung der Hausarbeit.
(§ 18 I Prüfungsordnung)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
| 6 Klausuren |
45,50% |
| mündliche Prüfung |
24,50% |
| 2 Aufsichtsarbeiten |
15,00% |
| Hausarbeit |
12,00% |
| mün. Prüfung (SP) |
3,00% |
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