Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 70% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 30% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 17 II 2 Prüfungsordnung)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 8 Klausuren. Drei aus dem Zivilrecht ohne Handels- und Gesellschaftsrecht. Eine aus dem Zivilrecht mit dem Schwerpunkt Handels-, Gesellschafts- oder Zivilprozessrecht. Und jeweils zwei Klausuren aus dem Strafrecht und öffentlichen Recht. Alle Klausuren sind gleichgewichtet und gehen mit jeweils 12,50% in die schriftliche Prüfungsnote ein.
(§ 8 II, 17 II Prüfungsordnung)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch zusammen. Der Prüfungsgespräch untergliedert sich in die drei Rechtsgebiete und den ausgewählten Schwerpunkt. Der Aktenvortrag geht mit ~26,66%, und die Abschnitte aus dem Prüfungsgespräch mit je ~18,33% (insgesamt ~73,33%) in die Note der mündlichen Prüfung ein.
(§§ 16, 17 II Prüfungsordnung)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
8 Klausuren |
70,00% |
mün. Prüfung |
22,00% |
Aktenvortrag |
8,00% |
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