Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 70% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 30% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 40 VI JAPO)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten. Die Klausuren gehen mit je 12,50% in die schriftliche Prüfungsnote ein.
(§ 39 I JAPO)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag sowie eines mündlichen Prüfungsgesprächs, welches sich in vier Abschnitte aufteilt (Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verwaltungsverfahrens-/Verwaltungsprozessrecht, Wahlfach), zusammen.
Der Aktenvortrag geht mit 20% und die Prüfungsabschnitte mit ebenfalls je 20% in die Note der mündlichen Prüfung ein.
(§ 40 V JAPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
8 Klausuren |
70,00% |
4 Prüfungsgespräche |
24,00% |
Aktenvortrag |
6,00% |
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