Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 70% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 30% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 30 I JAG iVm § 26 II 1 JAG)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 7 Aufsichtsarbeiten. Die Klausuren gehen mit je ~14,28% in die schriftliche Prüfungsnote ein.
(§ 28 I JAG)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag sowie eines mündlichen Prüfungsgesprächs, welches sich in drei Abschnitte aufteilt, zusammen.
Der Aktenvortrag geht mit 1/3 und die Prüfungsabschnitte mit je 2/9 (~22,22%) in die Note der mündlichen Prüfung ein.
(§ 30 I JAG)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
7 Klausuren |
70,00% |
3 Prüfungsteile |
20,00% |
Aktenvortrag |
10,00% |
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