Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 2/3 aus den schriftlichen Prüfungen und zu 1/3 aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 52 I 2 JAPO)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten (4 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 ÖffRecht). Die Klausuren gehen mit je 12,50% in die schriftliche Prüfungsnote ein.
(§ 49 S. 2 iVm § 25 I JAPO)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag sowie eines mündlichen Prüfungsgesprächs, welches sich in vier Abschnitte aufteilt (Zivilrecht, Strafrecht, ÖffRecht, Wahlfach), zusammen.
Der Aktenvortrag geht mit 20% und die Prüfungsabschnitte mit ebenfalls je 20% in die Note der mündlichen Prüfung ein.
(§ 40 V JAPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
8 Klausuren |
66,66% |
4 Prüfungsteile |
26,66% |
Aktenvortrag |
6,66% |
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