Notenzusammensetzung
- Die Gesamtnote des 2. Staatsexamens setzt sich zu 65% aus den schriftlichen Prüfungen und zu 35% aus den mündlichen Prüfungen zusammen.
(§ 50 I ThürJAPO iVm 25 II ThürJAPO)
- Die Note der schriftlichen Prüfungen besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten (3 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 ÖffRecht, 1 nach Wahl des Justizprüfungsamts). Die Klausuren gehen mit je 12,50% in die schriftliche Prüfungsnote ein.
(§ 47 II, IV JAPO iVm § 21 ThürJAPO)
- Die Note der mündlichen Prüfung setzt sich aus einem Aktenvortrag sowie eines mündlichen Prüfungsgesprächs, welches sich in vier Abschnitte aufteilt (Zivilrecht, Strafrecht, ÖffRecht, Schwerpunktbereich), zusammen. Alle Prüfungsabschnitte gehen mit je 20% in die Note der mündlichen Prüfung ein.
Der Aktenvortrag und das anwaltliche Prüfungsgespräch gehen mit jeweils 25% und die anderen 4 Prüfungsabschnitte gehen mit ebenfalls je 12,50% in die Note der mündlichen Prüfung ein.
(§§ 49 II, VII, 24 ThürJAPO)
TABELLE (gesamtbetrachtung)
8 Klausuren |
65,00% |
4 Prüfungsteile |
28,00% |
Aktenvortrag |
7,00% |
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